
Allgemeine Einkaufsbedingungen (download)
Allgemeine Einkaufsbedingungen
der
WEISS IT SOLUTIONS GmbH
Birkerfeld 42
83627 Warngau
-nachstehend „WEISS IT SOLUTIONS“ genannt-
1. Geltung
1.1. Allen Lieferungen von Hardware und Software an WEISS IT SOLUTIONS liegen diese Einkaufsbedingungen sowie etwaige gesonderte, im Einzelfall ausdrücklich getroffene vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Abweichende oder ergänzende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten werden ausdrücklich ausgeschlossen. Diese gelten auch dann nicht, wenn sie (1) in einer Auftragsbestätigung des Lieferanten enthalten sind oder auf sie verwiesen wird und WEISS IT SOLUTIONS diesen nicht widerspricht oder den Auftrag bestätigt oder (2) WEISS IT SOLUTIONS bei Online-Bestellungen aus technischen Gründen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten auf der Website akzeptieren muss. Liefer- und Kaufverträge zwischen WEISS IT SOLUTIONS und dem Lieferanten kommen in jedem Fall ausschließlich zu diesen Einkaufsbedingungen zustande.
1.2. WEISS IT SOLUTIONS erteilt Aufträge und kauft ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen.
1.3. Abweichende Vereinbarungen von den seitens WEISS IT SOLUTIONS erteilten Aufträgen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von WEISS IT SOLUTIONS schriftlich gezeichnet werden. Im Einzelfall nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen getroffene Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Einkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die Bestätigung in Textform durch WEISS IT SOLUTIONS maßgebend. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss seitens der Parteien abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärungen zum Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Vertragsschluss
2.1. Bestellungen von WEISS IT SOLUTIONS gelten frühestens mit schriftlicher Abgabe oder Bestätigung durch WEISS IT SOLUTIONS als verbindlich. Auf offensichtliche Irrtümer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollständigkeiten hat der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollständigung WEISS IT SOLUTIONS hinzuweisen.
2.2. Der Lieferant ist gehalten, die Bestellung innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuführen.
2.3. Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch WEISS IT SOLUTIONS.
3. Vertragsgegenstand
3.1. Hardware im Sinne dieser Einkaufsbedingungen sind Datenverarbeitungsanlagen (Computer- und Computerzubehörteile) und ihre Benutzungsbedingungen.
3.2. Software im Sinne dieser Einkaufsbedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für WEISS IT SOLUTIONS entwickelte oder adaptierte Computerprogramme zur Nutzung auf, oder zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.
4. Pflichten der WEISS IT SOLUTIONS
WEISS IT SOLUTIONS übernimmt keine Haftung dafür, dass sämtliche Rechte des Lizenzgebers (wie z.B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte einschließlich Rechte auf Copyright-Vermerken) an der Software und Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch Kunden der WEISS IT SOLUTIONS gewahrt werden; dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde.
5. Lieferung
5.1. Die im Auftrag angegebene Lieferzeit ist bindend. Der Lieferant hat die Art der Versendung der Ware und das Transportmittel im Einvernehmen mit WEISS IT SOLUTIONS auszuwählen.
5.2. Der Lieferant hat WEISS IT SOLUTIONS unverzüglich schriftlich über sich abzeichnende Verzögerungen zu informieren. Er kann sich auf eine von ihm nicht zu vertretende Terminüberschreitung nur dann berufen, wenn er WEISS IT SOLUTIONS deren Grund unverzüglich mitgeteilt hat.
5.3. Der Lieferant trägt alle Kosten (insbesondere Frachtmehrkosten, Nachrüstkosten, Sonderschichten, Mehraufwendungen für Deckungskäufe), die durch eine von ihm zu vertretende Nichteinhaltung der Liefertermine bei WEISS IT SOLUTIONS und den Kunden von WEISS IT SOLUTIONS verursacht werden. Bei Verzug des Lieferanten mit einem Liefertermin ist WEISS IT SOLUTIONS berechtigt, pauschal für jeden Kalendertag der Überschreitung 0,25 % vom Bestellwert, jedoch höchstens 5 % des Bestellwerts als pauschalisierten Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis, dass WEISS IT SOLUTIONS ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Lieferanten ausdrücklich vorbehalten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
6. Preise, Steuern und Zahlungsbedingungen
6.1. Es gelten ausschließlich die im Angebot oder Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht im Preis enthalten.
6.2. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.
6.3. Änderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstigen Abgaben, berechtigen den Lieferanten nicht zu einer Änderung der Preise.
6.4. Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollständiger Lieferung und Leistung sowie Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zur Zahlung fällig. Wenn WEISS IT SOLUTIONS den Lieferpreis nach Erhalt und Gutbefund der Ware und nach Erhalt einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung binnen 14 Kalendertagen leistet, gewährt der Lieferant 3 % Skonto auf den Bruttobetrag der Rechnung. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
6.5. Fälligkeitszinsen sind nicht geschuldet. Für den Eintritt des Verzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung des Lieferanten erforderlich.
6.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrags stehen WEISS IT SOLUTIONS im gesetzlichen Umfang zu. WEISS IT SOLUTIONS ist berechtigt, fällige Zahlungen zurück zu halten, solange noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Lieferanten bestehen.
7. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins ist WEISS IT SOLUTIONS berechtigt, vom betreffenden Auftrag unter Setzung einer Nachfrist von zehn Werktagen (Montag bis Freitag) zurückzutreten.
8. Gewährleistung
8.1. Für die Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Hardware- und Softwareprodukte einschließlich Datenträger (im Folgenden „Produkte“) (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäße Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs-, oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen des Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2. Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung voll funktionsfähig, technisch brauchbar und frei von Konstruktions-, Herstellungs- und Material- sowie Instruktionsfehlern sind. Der Lieferant gewährleistet zudem, dass die Produkte bei Gefahrübergang auf WEISS IT SOLUTIONS die vereinbarte Beschaffenheit haben. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in der Bestellung – Gegenstand des jeweiligen Vertrags oder der Bestellung sind oder sonst in den Vertrag oder die Bestellung einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von WEISS IT SOLUTIONS, dem Lieferanten oder dem Hersteller stammt.
8.3. Abweichend von § 442 Abs. 1 Satz 2 BGB stehen WEISS IT SOLUTIONS Mängelansprüche auch uneingeschränkt zu, wenn der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
8.4. Nach eigener Wahl ist WEISS IT SOLUTIONS berechtigt, vom Lieferanten die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung der Produkte zu verlangen.
8.5. Die Mängelbehebung kann nach Wahl von WEISS IT SOLUTIONS bei Softwareprodukten auch durch Austausch des Datenträgers erfolgen. Während der Gewährleistungszeit erhält WEISS IT SOLUTIONS auf Anforderung kostenlose Ergänzungsversionen (Fehlerkorrekturen des Software-Herstellers) der Software einschließlich dazugehöriger Dokumentation. Die Installation von Ergänzungsversionen erfolgt durch den Lieferanten und ist durch die Gewährleistung abgedeckt.
8.6. Die Mängelbehebung hat jeweils werktags (Montag bis Freitag) in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr schnellstmöglich zu erfolgen. Sofern der Lieferant einen Mangel in Erfüllung der Mangelbeseitigungspflicht behebt, beginnt die Gewährleistungs- wie Garantiefrist mit der Mangelbehebung neu zu laufen.
8.7. Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WEISS IT SOLUTIONS nicht berechtigt, Mängel durch Dritte beheben zu lassen.
8.8. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen beginnt erst mit der Ablieferung der gelieferten Ware an den Kunden von WEISS IT SOLUTIONS zu laufen und beträgt 30 Monate. Die Mängelansprüche verjähren jedoch spätestens drei Jahre ab Gefahrübergang oder – soweit eine Abnahme vereinbart ist – ab Abnahme.
9. Mängeluntersuchung
9.1. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit folgender Maßgabe: Die Untersuchungspflicht von WEISS IT SOLUTIONS beschränkt sich auf Mängel, die bei der Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie ihrer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren äußerlich erkennbar sind (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferungen). Eine Pflicht zur Funktionsprüfung besteht nicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Die Rüge gilt als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von drei Werktagen (Samstage gelten nicht als Werktage) von WEISS IT SOLUTIONS versendet wird.
9.2. Die Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Die Rüge (Mängelanzeige) gilt als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung beim Lieferanten eingeht.
9.3. Die zum Zwecke der Prüfung und Nachbesserung vom Lieferanten aufgewendeten Kosten trägt der Lieferant auch dann, wenn sich herausstellt, dass tatsächlich kein Mangel vorlag. Die Schadenersatzhaftung von WEISS IT SOLUTIONS bei einem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insoweit haftet WEISS IT SOLUTIONS jedoch nur, wenn erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt wurde, dass kein Mangel vorlag.
10. Lieferantenregress
10.1. WEISS IT SOLUTIONS steht ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Lieferanten für Aufwendungen, die WEISS IT SOLUTIONS im Falle der Mangelhaftigkeit der Produkte im Verhältnis zum Kunden zu tragen hat, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 478 Abs. 2 BGB zu. Auch die sonstigen Bestimmungen der § 478, 479 BGB gelten neben den Mängelansprüchen uneingeschränkt. WEISS IT SOLUTIONS ist zudem berechtigt, genau die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu wählen, die sie ihren Kunden im Einzelfall schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht (§ 439 Abs. 1 BGB) wird dadurch nicht eingeschränkt.
10.2. Bevor WEISS IT SOLUTIONS einen von ihren Kunden geltend gemachten Mangelanspruch (einschließlich Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2, 439 Abs. 2 BGB) anerkennt oder erfüllt, wird sie den Lieferanten benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt, so gilt der seitens WEISS IT SOLUTIONS tatsächlich gewährte Mangelanspruch als dem Kunden geschuldet; dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.
10.3. Der Aufwendungsersatzanspruch gegen den Lieferanten verjährt zwei Jahre nach Ablieferung der Produkte. Die Verjährung tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem WEISS IT SOLUTIONS die Ansprüche des Kunden erfüllt hat. Diese Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Lieferant die Sache dem Unternehmer abgeliefert hat.
10.4. Diese Regelungen gelten auch für den Fall, dass WEISS IT SOLUTIONS nicht an einen Verbraucher liefert.
11. Rückruf und andere Feldaktionen
Kommt es durch WEISS IT SOLUTIONS und/oder deren Kunden, an welche die Waren oder Dienstleistungen veräußert wurden infolge behördlicher Entscheidung zu einem Rückruf, zu irgendeiner anderen Feld- oder Werkstattaktion oder hat WEISS IT SOLUTIONS eine solche Aktion im Rahmen ihrer Produktverantwortung durchzuführen (insgesamt nachfolgend „Rückruf“), so haftet der Lieferant gegenüber WEISS IT SOLUTIONS für alle in Zusammenhang mit diesem Rückruf verbundenen Schäden, insoweit als der Rückruf auf die Lieferung einer mangelhaften Ware oder einer sonstigen Verletzung des Liefervertrages durch den Lieferanten zurückzuführen ist. Über Inhalt und Umfang des Rückrufs wird WEISS IT SOLUTIONS – soweit möglich und zumutbar – den Lieferanten unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist derjenige Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern bzw. an dem die Leistung zu erbringen ist.
13. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandvereinbarung
13.1. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.
13.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Einkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist München.
14. Gültigkeit von Website-AGBs des Lieferanten
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass abweichende und ergänzende Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen des Lieferanten auch dann nicht zur Anwendung kommen, wenn WEISS IT SOLUTIONS im Folgenden Geschäftsbedingungen des Lieferanten auf dessen Website aus technischen Gründen akzeptieren muss, um eine Online-Bestellung durchzuführen.
WEISS IT SOLUTIONS GmbH
Birkerfeld 42
83627 Warngau




